MEDIOTHEK
EIN ANREGENDER LERNORT FÜR DIE GRUNDBILDUNG
Alle Lernenden und Lehrenden der Grundbildung der KV Zürich Business School sowie alle Mitarbeitenden der Schulverwaltung und des Betriebs sind zur kostenlosen Benutzung der Mediotheksbestände berechtigt.
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Der Ausweis für Lernende und Lehrende der Grundbildung sowie für Mitarbeitende der Schulverwaltung kann auch als Benutzungsausweis verwendet werden. Alle anderen Nutzungsberechtigten erhalten einen Benutzerausweis in der Mediothek.
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Es können maximal 5 Medien pro Medienart und gesamthaft 10 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden.
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Die Ausleihfrist für Musik-CDs, DVD-Videos und CD-ROMs beträgt 1 Woche, für alle anderen Medien 4 Wochen. Eine einmalige Verlängerung ist möglich, sofern keine Reservation vorliegt.
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Bei Überschreitung der Leihfrist wird teilweise kostenpflichtig gemahnt:
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1. |
Mahnung gratis |
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2. |
Mahnung (nach weiteren 10 Tagen) Fr. 5.- |
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3. |
Mahnung (nach weiteren 10 Tagen) Fr. 10.- (+ Ausleihsperre) |
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4. |
10 Tage nach der 3. erfolglosen Mahnung erfolgt eine Rechnung für weitere Fr. 20.- Mahngebühren, die aufgelaufenen Mahngebühren, den Medieneinkaufspreis, eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- sowie eine Meldung an die Schulleitung. |
- Die Medien müssen sorgfältig behandelt
werden. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu
leisten.
- Reservationen von ausgeliehenen Medien sind möglich.
- Es ist nicht erlaubt, in der Mediothek zu essen.
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Bei nachgewiesenem Diebstahlversuch erhalten diese Personen beim ersten Mal eine Ausleihsperre von 6 Monaten und Lernende eine schriftliche Ermahnung. Die Lehrfirma, der/die Vorgesetzte oder die Abteilungsleitung werden darüber informiert. Beim zweiten Mal erhalten diese Personen einen schriftlichen Verweis und zahlen eine Staatsgebühr von Fr. 200.- sowie eine Schreibgebühr von Fr. 30.-.
- Im Übrigen sind die Anweisungen des Mediothekspersonals
zu befolgen. Bei Zuwiderhandlung kann das Benutzungsrecht entzogen
werden.
Benutzungsordnung
(pdf)
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