M-PROFIL

PROMOTIONSORDNUNG

Im M-Profil steigt in das nächste Semester auf, wer bestimmte Leistungen erbracht hat. Die Promotion ins nächste Semester erfolgt definitiv, wenn:

 

- der Durchschnitt der Zeugnisnoten mindestens 4,0 beträgt

- höchstens zwei Zeugnisnoten ungenügend und

- die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt.


Wer die Voraussetzungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert – jedoch nur einmal während der ganzen Ausbildung.

 

Wer in zwei Semestern die Bedingungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird von der Berufsmatura ausgeschlossen und absolviert das E-Profil der Kaufmännischen Grundbildung.

 

Für die Berechnung zählen alle im betreffenden Semester benoteten Berufsmatura-Fächer (ausser IKA, Sport, Ausbildungseinheiten, selbstständige Projektarbeit).

 

Promotion ins 3. Schuljahr
Ungenügende Noten lassen generell grosse Zweifel aufkommen, ob das Ziel der Berufsmaturität erreicht werden kann. Damit der Lehrabschluss nicht gefährdet ist, empfehlen wir dringend, eine sofortige Umteilung ins E-Profil zu prüfen. Spätere Profilwechsel sind im Rahmen der NKG nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich, da sich M- und E-Profil im 3. Lehrjahr stark unterscheiden (Anzahl Schultage, bereits abgeschlossene Fächer, selbständige Arbeit) und die im M-Profil erzielten (tieferen) Zeugnisnoten für die LAP-Fächer übernommen werden.

 


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