M-PROFIL
PROMOTIONSORDNUNG
Im M-Profil steigt in das nächste Semester
auf, wer bestimmte Leistungen erbracht hat. Die Promotion ins
nächste Semester erfolgt definitiv, wenn:
- der Durchschnitt der Zeugnisnoten mindestens
4,0 beträgt
- höchstens zwei Zeugnisnoten ungenügend
und
- die Differenz der ungenügenden Noten zur
Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt.
Wer die Voraussetzungen für die definitive Promotion nicht
erfüllt, wird provisorisch promoviert – jedoch nur
einmal während der ganzen Ausbildung.
Wer in zwei Semestern die Bedingungen für die definitive
Promotion nicht erfüllt, wird von der Berufsmatura ausgeschlossen
und absolviert das E-Profil der Kaufmännischen Grundbildung.
Für die Berechnung zählen alle im betreffenden Semester
benoteten Berufsmatura-Fächer (ausser IKA, Sport, Ausbildungseinheiten,
selbstständige Projektarbeit).
Promotion ins 3. Schuljahr
Ungenügende Noten lassen generell grosse Zweifel
aufkommen, ob das Ziel der Berufsmaturität erreicht werden
kann. Damit der Lehrabschluss nicht gefährdet ist, empfehlen
wir dringend, eine sofortige Umteilung ins E-Profil zu prüfen.
Spätere Profilwechsel sind im Rahmen der NKG nur unter sehr
erschwerten Bedingungen möglich, da sich M- und E-Profil
im 3. Lehrjahr stark unterscheiden (Anzahl Schultage, bereits
abgeschlossene Fächer, selbständige Arbeit) und die
im M-Profil erzielten (tieferen) Zeugnisnoten für die LAP-Fächer
übernommen werden.
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