B-PROFIL

PROFILWECHSEL

Als Grundsatz gilt: Die Kaufmännische Grundbildung wird in den meisten Fällen im ursprünglich gewählten Profil während drei Jahren absolviert.

 

Sie sieht jedoch auch Durchlässigkeiten zwischen den Profilen vor. Das heisst: Besonders begabte Lernende können in ein anspruchvolleres Profil wechseln. Lernende, welche die Anforderungen des jeweiligen Profils nicht erfüllen, setzen die Ausbildung in einem ihnen besser entsprechenden Profil fort.

 

In allen Profilen gibt es nach dem ersten Lehrjahr eine Standortbestimmung, die Schule und Betrieb gemeinsam durchführen.

 

Bis zum überbetrieblichen Kurs 1 (üK1) legen die Lernenden ihre Prüfungsnoten selbständig den verantwortlichen Betriebsbildnern vor. Am Semesterende Ende Januar werden die Noten im ersten Zeugnis erhoben und allfällige "Warnbriefe" verschickt. Im Juni des zweiten Semesters erfolgt dann die eigentliche Standortbestimmung, zu welcher nicht nur Zeugnisnoten der Schule zählen. Es lohnt sich also, von Anfang an die Hausaufgaben pflichtbewusst zu erledigen und sich seriös auf Prüfungen vorzubereiten.

 

Konsequenzen

- Profilwechsel nach 1. Lehrjahr B ins 2. Lehrjahr E

- Profilwechsel nach 1. Lehrjahr B ins 1. Lehrjahr E (das heisst: Lehrzeitverlängerung auf vier Jahre)

- Profilwechsel nach 1. Lehrjahr B ins 2. Lehrjahr A (Büropraktiker)

- Wiederholung des 1. Lehrjahres B

- Abbruch der kaufmännischen Grundbildung (das heisst: Laufbahnberatung und Berufswechsel)

 

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