B-PROFIL
PROFILWECHSEL
Als Grundsatz gilt: Die Kaufmännische Grundbildung
wird in den meisten Fällen im ursprünglich gewählten
Profil während drei Jahren absolviert.
Sie sieht jedoch auch Durchlässigkeiten zwischen den Profilen
vor. Das heisst: Besonders begabte Lernende können in ein
anspruchvolleres Profil wechseln. Lernende, welche die Anforderungen
des jeweiligen Profils nicht erfüllen, setzen die Ausbildung
in einem ihnen besser entsprechenden Profil fort.
In allen Profilen gibt es nach dem ersten Lehrjahr eine Standortbestimmung,
die Schule und Betrieb gemeinsam durchführen.
Bis zum überbetrieblichen Kurs 1 (üK1) legen die Lernenden ihre Prüfungsnoten selbständig den verantwortlichen Betriebsbildnern vor.
Am Semesterende Ende Januar werden die Noten im ersten Zeugnis erhoben und allfällige "Warnbriefe" verschickt. Im Juni
des zweiten Semesters erfolgt dann die eigentliche Standortbestimmung,
zu welcher nicht nur Zeugnisnoten der Schule zählen. Es lohnt
sich also, von Anfang an die Hausaufgaben pflichtbewusst zu erledigen
und sich seriös auf Prüfungen vorzubereiten.
Konsequenzen
- Profilwechsel nach 1. Lehrjahr B ins 2. Lehrjahr
E
- Profilwechsel nach 1. Lehrjahr B ins 1. Lehrjahr
E (das heisst: Lehrzeitverlängerung auf vier Jahre)
- Profilwechsel nach 1. Lehrjahr B ins 2. Lehrjahr
A (Büropraktiker)
- Wiederholung des 1. Lehrjahres B
- Abbruch der kaufmännischen Grundbildung
(das heisst: Laufbahnberatung und Berufswechsel)
Merkblätter
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