FAQ
DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN
Ob Prüfungsstress, Konflikte mit dem Lehrenden
oder Krach im Lehrgeschäft – den Lernenden der KV Zürich
Business School kann an verschiedenen Stellen der Schuh drücken.
Sie wissen teilweise weder ein noch aus.
Die Online-Beratung der KV Zürich Business School beantwortet
Fragen zu wichtigen Lebensbereichen wie Familie, Schule, Lehrgeschäft,
Freundschaft, Liebe und Sexualität – und dies anonym.
Gut zu wissen
Nachfolgend sind häufige Fragen und Antworten der
Online-Beratung zu finden. Zur besseren Verständlichkeit
haben wir die Fragen und die Antworten auf das Wesentliche
verkürzt. (Wer das Original lesen will: In der Online-Beratung
sind die Fragen/Antworten rückwirkend bis Okt. 2004
noch online.)
Online-Beratung
Unsere Klasse hat grosse Probleme mit dem Klassenlehrer.
Was können wir tun?
1. Gespräch mit der Lehrperson suchen
Vorbereitung
- deutliche Beispiele sammeln
- Beanstandung formulieren und Brief schreiben
- Mit Brief Lehrperson ansprechen und um ein Gespräch
bitten
- Reaktion der Lehrperson abwarten. Entweder willigt
sie ein für ein Gespräch oder sie weist euer Anliegen
zurück
| 2. |
Falls Lehrperson Anliegen abweist sind folgende Schritte
zu unternehmen:
Kurzes Protokoll über den erfolglosen Gesprächsverlauf
erstellen Protokoll und den Brief im Sekretariat Rektorat
GB abgeben. Die Unterlagen werden an den zuständigen
Prorektor weitergeleitet.
Der Prorektor nimmt dann Kontakt auf und lädt zu einem
Gespräch ein.
Es wird anschliessend nach einer vernünftigen Lösung
gesucht. |
Ich besuche das Freifach Englisch. Bis jetzt habe ich
noch nichts Neues dazu gelernt. Was kann ich unternehmen?
Im Sekretariat Grundbildung nachfragen, welcher Prorektor für
Freifächer zuständig ist. Über das Sekretariat
kann ein Gespräch mit dem Prorektor vereinbart werden. So
kann das Sprachniveau abgeklärt und nach einer Lösung
gesucht werden.
Sind Nachprüfungen ohne Einverständnis des Lernenden
an einem Samstagmorgen zulässig? Und eine 1 zu geben, wenn
man nicht zum Termin erscheint?
Es ist erlaubt, Lernende ausserhalb der Unterrichtszeit (Montag
– Samstag) zu einer Nachprüfung aufzubieten. Der Termin
muss frühzeitig bekannt gegeben werden. Als Entschuldigungsgründe
für die Nachprüfung werden nur ärztliche, amtliche
oder behördliche Bestätigungen akzeptiert, worauf eine
Zweite angeordnet wird.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben steht der Schule der Rechtsmittelweg
offen. Eine 1 darf die Lehrperson nicht geben bei Nichterscheinen.
Auch hier soll sie im Verhinderungs- oder Krankheitsfall (schriftliche
Bestätigung / Arztzeugnis) ein Wiederholungsangebot geben.
Ich stehe kurz vor der LAP. Wir sind in einem Fach noch
nicht durch mit dem Stoff (viele Lehrerwechsel) und üben
auch nicht mit alten Prüfungsserien. Was können wir
unternehmen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Klasse, auf einen Antrag
des Fach- oder Klassenlehrers an die Schulleitung hin, Zusatz-Stunden
im betreffenden Fach erhalten.
| 1. |
Schriftlich festhalten, wie viele Stunden oder Wochen wegen
den Lehrerwechseln ausgefallen sind in den letzten zwei Jahren |
| 2. |
Schriftlich beantragen, wie viele Zusatzstunden benötigt
werden, um Lücken zu schliessen. |
| 3. |
Nach Bewilligung (zuständiger Prorektor Roland Reichenbach)
findet der Zusatzunterricht meistens an Samstag-Vormittagen
statt. |
Gibt es eine Regel, wie viele Hausaufgaben von den Lehrenden
gegeben werden dürfen? Bezüglich Hausaufgaben
gibt es kein Reglement. Es gibt auch kein Bundesgesetz über
die zeitliche Belastung der Lernenden mit Hausaufgaben. Ein Richtwert
von 4 Stunden Hausaufgaben von einer Woche zur anderen ist realistisch.
Aber: Jeder Lernende braucht für die Hausaufgaben verschieden
lang.
Wenn alle oder einzelne Lehrende zu viele Hausaufgaben geben:
Notieren der wöchentlichen Hausaufgaben-Zeit (Klassenchef/in
ebenfalls) und das Gespräch mit den/dem betreffenden/m Lehrenden
suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Ich musste ganze 2 Stunden draussen bleiben, weil ich
während dem Unterricht geschwatzt habe. Ist das gerechtfertigt
und muss ich eine Absenz schreiben?
In diesem Fall kommt das Disziplinarreglement der Schule zum Zug.
Massnahmen wie Wegweisung aus der Unterrichtsstunde sind erlaubt.
Eine Wegweisung vom Unterricht in grösserem Rahmen als eine
Unterrichtsstunde wäre aber nur durch einen Prorektor möglich.
Auf die Frage bezogen heisst das: Wenn der Lernende durch Unterrichtsstörung
durch Schwatzen mehr als eine Lektion lang draussen bleiben muss,
ohne nach der Pause eine neue Chance zu erhalten, ist dies regelwidrig.
Eine Absenz muss nicht ausgefüllt werden. Gespräch mit
Lehrperson mit Mitteilung, dass dies regelwidrig sei. Falls die
Lehrperson nicht darauf eingeht, Termin mit einem Prorektor vereinbaren.
Kann der/die Lehrende in einer Prüfung die Note 1
erteilen, wenn man beim Spicken erwischt wird?
Nein, die Lehrperson darf, wenn man in einer Prüfung beim
Spicken erwischt wurde, nicht automatisch die Note 1 geben. Sonst
würde die Note 1 als Disziplinarmassnahme dienen und nicht
als Leistungsbeurteilung.
Rechtlich korrekten Massnahmen, wenn ein/e Lernende/r beim Spicken
erwischt wird:
| A |
Leistungsbeurteilung: |
| |
Je nach Schwere und Dauer hat die Lehrperson
zwei Möglichkeiten: |
| |
1. |
Korrigieren und Benoten der Prüfung unter Abzug der
durch Spicken entstandenen Lösungen |
| |
2. |
Nicht-Bewerten der Prüfung und Anberaumen einer Nachprüfung
|
| B |
Disziplinarmassnahmen: |
| |
Unabhängig von der Nachprüfung
kann die Lehrperson eine geeignete Massnahme ergreifen: |
| |
1. |
Ermahnung (erstes Mal und leichte Fälle) |
| |
2. |
Anzeige (wiederholtes Mal und schwere Fälle) an den
zuständigen Prorektor und gebührenpflichtiger Verweis
durch diesen.
Im Wiederholungsfall und bei schweren Fällen kann die
Rektorin ans Mittelschul- und Berufsbildungsamt auch einen
Antrag auf Aufhebung des Lehrvertrages stellen. |
Darf mich die Lehrperson, nur weil ich mich geweigert
habe das Klassenbuch zu führen für ein halbes Jahr in
die allererste Reihe setzen?
Ja sie darf und zwar aus folgendem Grund: Die Lehrperson hat die
Verantwortung für den Unterricht und damit auch das Weisungsrecht
für die Sitzordnung. Es gibt im Klassenzimmer kein Selbstbestimmungsrecht.
Anordnungen der Schule sind zu befolgen. Daher spricht auch rechtlich
nichts gegen diese Massnahme.
Darf man während der Schulzeit einen Arzt-Termin
wahrnehmen?
Nein, man darf während der Schulzeit keine Arzt-Termine wahrnehmen.
Steht auch im Absenzenheft auf Seite 6. Es gibt aber Ausnahmefälle.
Für solche kontaktiere doch das Sekretariat Grundbildung. |