FAQ

DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN

Ob Prüfungsstress, Konflikte mit dem Lehrenden oder Krach im Lehrgeschäft – den Lernenden der KV Zürich Business School kann an verschiedenen Stellen der Schuh drücken. Sie wissen teilweise weder ein noch aus.
Die Online-Beratung der KV Zürich Business School beantwortet Fragen zu wichtigen Lebensbereichen wie Familie, Schule, Lehrgeschäft, Freundschaft, Liebe und Sexualität – und dies anonym.

 

Gut zu wissen

Nachfolgend sind häufige Fragen und Antworten der Online-Beratung zu finden. Zur besseren Verständlichkeit haben wir die Fragen und die Antworten auf das Wesentliche verkürzt. (Wer das Original lesen will: In der Online-Beratung sind die Fragen/Antworten rückwirkend bis Okt. 2004 noch online.)

 

Online-Beratung

 

Unsere Klasse hat grosse Probleme mit dem Klassenlehrer. Was können wir tun?

1. Gespräch mit der Lehrperson suchen

 

Vorbereitung

- deutliche Beispiele sammeln

- Beanstandung formulieren und Brief schreiben

- Mit Brief Lehrperson ansprechen und um ein Gespräch bitten

- Reaktion der Lehrperson abwarten. Entweder willigt sie ein für ein Gespräch oder sie weist euer Anliegen zurück

 

2.  Falls Lehrperson Anliegen abweist sind folgende Schritte zu unternehmen:
Kurzes Protokoll über den erfolglosen Gesprächsverlauf erstellen Protokoll und den Brief im Sekretariat Rektorat GB abgeben. Die Unterlagen werden an den zuständigen Prorektor weitergeleitet.
Der Prorektor nimmt dann Kontakt auf und lädt zu einem Gespräch ein.
Es wird anschliessend nach einer vernünftigen Lösung gesucht.

 

Ich besuche das Freifach Englisch. Bis jetzt habe ich noch nichts Neues dazu gelernt. Was kann ich unternehmen?

Im Sekretariat Grundbildung nachfragen, welcher Prorektor für Freifächer zuständig ist. Über das Sekretariat kann ein Gespräch mit dem Prorektor vereinbart werden. So kann das Sprachniveau abgeklärt und nach einer Lösung gesucht werden.

Sind Nachprüfungen ohne Einverständnis des Lernenden an einem Samstagmorgen zulässig? Und eine 1 zu geben, wenn man nicht zum Termin erscheint?

Es ist erlaubt, Lernende ausserhalb der Unterrichtszeit (Montag – Samstag) zu einer Nachprüfung aufzubieten. Der Termin muss frühzeitig bekannt gegeben werden. Als Entschuldigungsgründe für die Nachprüfung werden nur ärztliche, amtliche oder behördliche Bestätigungen akzeptiert, worauf eine Zweite angeordnet wird.

 

Bei unentschuldigtem Fernbleiben steht der Schule der Rechtsmittelweg offen. Eine 1 darf die Lehrperson nicht geben bei Nichterscheinen. Auch hier soll sie im Verhinderungs- oder Krankheitsfall (schriftliche Bestätigung / Arztzeugnis) ein Wiederholungsangebot geben.

 

Ich stehe kurz vor der LAP. Wir sind in einem Fach noch nicht durch mit dem Stoff (viele Lehrerwechsel) und üben auch nicht mit alten Prüfungsserien. Was können wir unternehmen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Klasse, auf einen Antrag des Fach- oder Klassenlehrers an die Schulleitung hin, Zusatz-Stunden im betreffenden Fach erhalten.

1.  Schriftlich festhalten, wie viele Stunden oder Wochen wegen den Lehrerwechseln ausgefallen sind in den letzten zwei Jahren
2. Schriftlich beantragen, wie viele Zusatzstunden benötigt werden, um Lücken zu schliessen.
3. Nach Bewilligung (zuständiger Prorektor Roland Reichenbach) findet der Zusatzunterricht meistens an Samstag-Vormittagen statt.

 

Gibt es eine Regel, wie viele Hausaufgaben von den Lehrenden gegeben werden dürfen? Bezüglich Hausaufgaben gibt es kein Reglement. Es gibt auch kein Bundesgesetz über die zeitliche Belastung der Lernenden mit Hausaufgaben. Ein Richtwert von 4 Stunden Hausaufgaben von einer Woche zur anderen ist realistisch. Aber: Jeder Lernende braucht für die Hausaufgaben verschieden lang.

 

Wenn alle oder einzelne Lehrende zu viele Hausaufgaben geben: Notieren der wöchentlichen Hausaufgaben-Zeit (Klassenchef/in ebenfalls) und das Gespräch mit den/dem betreffenden/m Lehrenden suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Ich musste ganze 2 Stunden draussen bleiben, weil ich während dem Unterricht geschwatzt habe. Ist das gerechtfertigt und muss ich eine Absenz schreiben?
In diesem Fall kommt das Disziplinarreglement der Schule zum Zug. Massnahmen wie Wegweisung aus der Unterrichtsstunde sind erlaubt. Eine Wegweisung vom Unterricht in grösserem Rahmen als eine Unterrichtsstunde wäre aber nur durch einen Prorektor möglich. Auf die Frage bezogen heisst das: Wenn der Lernende durch Unterrichtsstörung durch Schwatzen mehr als eine Lektion lang draussen bleiben muss, ohne nach der Pause eine neue Chance zu erhalten, ist dies regelwidrig. Eine Absenz muss nicht ausgefüllt werden. Gespräch mit Lehrperson mit Mitteilung, dass dies regelwidrig sei. Falls die Lehrperson nicht darauf eingeht, Termin mit einem Prorektor vereinbaren.

Kann der/die Lehrende in einer Prüfung die Note 1 erteilen, wenn man beim Spicken erwischt wird?
Nein, die Lehrperson darf, wenn man in einer Prüfung beim Spicken erwischt wurde, nicht automatisch die Note 1 geben. Sonst würde die Note 1 als Disziplinarmassnahme dienen und nicht als Leistungsbeurteilung.

 

Rechtlich korrekten Massnahmen, wenn ein/e Lernende/r beim Spicken erwischt wird:

 

Leistungsbeurteilung:
  Je nach Schwere und Dauer hat die Lehrperson zwei Möglichkeiten:
  1.  Korrigieren und Benoten der Prüfung unter Abzug der durch Spicken entstandenen Lösungen
  2. Nicht-Bewerten der Prüfung und Anberaumen einer Nachprüfung
B Disziplinarmassnahmen:
  Unabhängig von der Nachprüfung kann die Lehrperson eine geeignete Massnahme ergreifen:
  1. Ermahnung (erstes Mal und leichte Fälle)
  2. Anzeige (wiederholtes Mal und schwere Fälle) an den zuständigen Prorektor und gebührenpflichtiger Verweis durch diesen.
Im Wiederholungsfall und bei schweren Fällen kann die Rektorin ans Mittelschul- und Berufsbildungsamt auch einen Antrag auf Aufhebung des Lehrvertrages stellen.

 

Darf mich die Lehrperson, nur weil ich mich geweigert habe das Klassenbuch zu führen für ein halbes Jahr in die allererste Reihe setzen?
Ja sie darf und zwar aus folgendem Grund: Die Lehrperson hat die Verantwortung für den Unterricht und damit auch das Weisungsrecht für die Sitzordnung. Es gibt im Klassenzimmer kein Selbstbestimmungsrecht. Anordnungen der Schule sind zu befolgen. Daher spricht auch rechtlich nichts gegen diese Massnahme.

Darf man während der Schulzeit einen Arzt-Termin wahrnehmen?
Nein, man darf während der Schulzeit keine Arzt-Termine wahrnehmen. Steht auch im Absenzenheft auf Seite 6. Es gibt aber Ausnahmefälle. Für solche kontaktiere doch das Sekretariat Grundbildung.

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